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Wir bilden aus in folgenden Führerscheinklassen

Klasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mitführen von Anhängern:

Alle Anhänger bis 750 kg zGM. Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre, wenn die Ausbildung im Rahmen des Begleiteten Fahren erfolgt.

Klasse BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre, wenn die Ausbildung im Rahmen des Begleiteten Fahren erfolgt.

Klasse B mit Schlüsselzahl 96

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

Besonderheit: Es findet nur eine Fahrerschulung statt. Somit keine Prüfung in Theorie und Praxis.

Mindestalter: 18 Jahre bzw. 17 Jahre, wenn die Ausbildung im Rahmen des Begleiteten Fahren erfolgt.

Klasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h; bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW; bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
  • Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³; bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW; bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW; Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter: 16 Jahre

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit

  • einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
  • die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter: 18 Jahre

Klasse A

a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW. (Siehe hierzu Klasse B Inland)

Mindestalter: zu a) 24 bzw. 20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2

zu b) 21 Jahre

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  • Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
  • Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

Klasse B+Automatik

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Lernen mit System - E-Learning

Wie lerne ich auf die Theorieprüfung?
Papier war gestern, E-Learning ist heute. Lerne damit auf deinem Smartphone, PC/Laptop oder Tablet. Die Vorteile dieser Lernsysteme? Programme mit geführtem Lernweg, statistische Auswertungen, digitale Lehrbücher, Audiounterstützung, aktueller Fragenstand, Videofragen usw..
Wir informieren dich über unsere Lernmedien.

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Zweirad-Ausbildung - Wir statten dich aus!

Du willst den Motorradschein machen und hast noch keine Fahrerausrüstung?
Bei uns kein Problem. Hier bekommst du alles, was du zu deinem Schutz brauchst. Wir haben alle gängigen Größen zur Verfügung. Helm, Handschuhe, Nierengurt, Jacke, Hose, Schuhe und Rückenprotektor werden von uns zur Verfügung gestellt.
Und natürlich einen codierten Funkkanal bei unserem Funksystem, wo du auch nur meine Stimme hörst.
Damit kannst du dann mit deiner Ausbildung durchstarten.

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Behördengänge

Auf dem Weg zum Führerschein gibt es ein paar Behördengänge zu erledigen. Wir unterstützen dich dabei. Den Gang zum Einwohnermeldeamt und zur Führerscheinstelle erledigen wir in der Regel für dich.

Dazu brauchen wir ein paar Unterlagen von dir:

  • Biometrisches Passbild
  • Erste-Hilfe-Nachweis
  • Sehtest (Nicht älter als 2 Jahre)
  • Kopie Ausweis
  • Kopie Führerschein bei einer Erweiterung

Zusätzlich für das Begleitende Fahren:

  • Kopie Ausweis der jeweiligen Begleitperson
  • Kopie Führerschein der jeweiligen Begleitperson
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Automatikausbildung

In unserer Fahrschule besteht die Möglichkeit, die Führerscheinklasse B mit Automatik machen zu können. Bei Problemen mit Kupplung und Schaltung kann es den Zugang zum Führerschein erleichtern. Unser Schulungsfahrzeug ist ein BMW X1 Automatik.
Wird auch bei der Ausbildung der Anhängerklasse B96/BE als Zugfahrzeug genutzt.
Nähere Infos bekommst du bei uns.

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Aufbauseminar für Fahranfänger

(ASF nach § 35 FeV)

Du bist in deiner Probezeit als Fahranfänger auffällig geworden und musst nun zu einem Aufbauseminar? Dann bist du bei uns richtig. Wir helfen dir dabei, an einem Aufbauseminar teilnehmen zu können. Infos unter 09071/22 32 oder 0170/855 47 08.

Infos über den Ablauf findest du hier…

http://www.junges-fahren.de/asf/4.htm